Stade im Hoch-

und Spätmittelalter und

in der Hansezeit

Blütezeit

Bürger übernehmen

die Stadt

Nach dem Tod des letzten udonischen Grafen Rudolf II. 1144 folgen
Erbauseinandersetzungen zwischen den Bremer Erzbischöfen und Heinrich dem Löwen die einen wiederholten Besitzerwechsel für Stade bedeuten. Dennoch entwickelt sich Stade weiter. 1168 werden nach dem Tod Bischofs Hartwich unter Heinrich dem Löwen der gräfliche und der bischöfliche Bereich zusammengeführt und mit Wall und Graben umgeben. 1170 folgt ein erstes Stadtrechtsprivileg durch Heinrich den Löwen. 1181 erlangen die Bremer Erzbischöfe erstmals mit Burg (castrum) und Stadt (burgum) die volle Macht über Stade. Als 1189 jedoch Heinrich der Löwe aus seinem Exil in England zurückkehrt, gerät die Stadt erneut in 20 Jahre dauernde Kämpfe um die Vorherrschaft. Deren Ende leitet schließlich 1209 die Erteilung des Stadtrechts durch Kaiser Otto IV. ein. Er erneuert die Privilegien, die 1204 bereits Bischof Hartwich II. der Stadt verliehen hatte. 1236 werden die Bremer Erzbischöfe endgültig Stadtherren; die Burg auf dem Spiegelberg wird aufgegeben.

Den Weg in die Autonomie Stades ebnet ein weiteres wichtiges Privileg: 1259 gewährt Erzbischof Hildebold der Stadt das Stapelrecht und bestätigt die Stadtrechte. Mit den Stader Statuten gibt sich die Stadt 1279 erstmals eine Verfassung. Bereits zu Anfang des 13. Jh. hatte sich ein städtisches Selbstverwaltungsgremium gebildet, dass sich im Laufe des 13. Jh. zum Ratskollegium entwickelt. Um 1270 wird das erste Rathaus errichtet.